Mindest- und Höchstarbeitszeiten

Die Arbeitsregelung

Die Arbeitsorganisation bestimmt die Grenzen der Arbeitszeit, aber auch die Zeiträume, in denen die Arbeit ausgeführt werden kann, sowie die Ruhezeiten.

Die Arbeitsregelungen bilden die Grundlage für die Organisation der Arbeitszeit. Arbeitsregelungen sind Formen der Arbeitsorganisation, die für eine gewisse Konstanz sorgen. Jedes Unternehmen hat eine oder mehrere Arbeitsregelungen, die normalerweise angewendet werden.

Diese Arbeitsregelungen sollten nicht mit der Möglichkeit verwechselt werden, außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu arbeiten (Überstunden). Diese Leistungen sind zur Erfüllung punktueller Anforderungen gedacht.

Die Einführung einer Arbeitsregelung in einem Unternehmen erfordert im Allgemeinen die Einführung neuer Arbeitsstundenpläne. Diese neuen Arbeitsstundenpläne müssen in die Arbeitsordnung aufgenommen werden.

In Belgien gilt eine Arbeitsregelung ohne Abweichungsbestimmung als "normal", wenn:

  • Die Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt ist (38 Stunden pro Woche auf Jahresbasis)
  • Die Arbeitswoche von Montag bis Samstag (spätestens) dauert
  • Keine Nachtarbeit (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr) anfällt
  • Die Feiertage respektiert werden

Jede Arbeitsregelung, die von diesem klassischen Schema abweicht, erfordert neben der Änderung der Arbeitsordnung eine Abweichungsbestimmung und möglicherweise andere oder zusätzliche Verfahren.

Normale Arbeitszeitgrenzen

Mindestgrenzen

Die Dauer der einzelnen Leistungen darf nicht weniger als 3 Stunden betragen. Unter Leistung wird ein fortlaufender Arbeitszeitraum verstanden, der möglicherweise durch eine kurze Pause (Essenspause, Kaffeepause usw.) unterbrochen wird. Von der Mindestgrenze von 3 Stunden pro Leistung kann in den im Königlichen Erlass vom 18. Juni 1990 vorgesehenen Fällen abgewichen werden, wie z.B. bei der Reinigung von beruflich genutzten Räumen. 

In Fällen, die nicht unter diesen Königlichen Erlass fallen, kann durch ein sektorielles kollektives Arbeitsabkommen oder ein kollektives Unternehmensabkommen eine Abweichung vorgesehen werden.

Höchstgrenzen

Die Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche oder eine im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung festgelegte kürzere Dauer nicht überschreiten.

Seit dem 1. Januar 2003 müssen jedoch alle Unternehmen ihre Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden verkürzt haben. Dabei handelt es sich entweder um eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, die in einer Bezugsperiode durch die Gewährung von Ausgleichsruhe eingehalten wird, oder um die tatsächliche Arbeitszeit pro Woche.

Verkürzung der Arbeitszeit

Die normalen Arbeitszeitgrenzen von 8 Stunden und 40 Stunden können durch verschiedene Instrumente verkürzt werden. Im Allgemeinen erfolgt diese Verkürzung durch sektorielle kollektive Arbeitsabkommen oder kollektive Unternehmensabkommen. Sie kann aber auch durch andere juristische Instrumente, wie z.B. Arbeitsordnungen oder Einzelverträge, erreicht werden.

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